1 Was ist die Aufgabe der Versammlung der Stockwerkeigentümer?

Sie ist das oberste Organ der Gemeinschaft. Sie ist für alle Aufgaben zuständig, die gemäss Reglement nicht Sache der Verwaltung sind.  

2 Wie oft muss sie tagen?

Dies kann die Gemeinschaft  frei festlegen. Mindestens einmal im Jahr muss aber eine Versammlung stattfinden, um über die Jahresrechnung zu beschliessen.

3 Welche Aufgaben darf die Versammlung delegieren? 

Grundsätzlich alles, ausser der Wahl, der Beaufsichtigung oder der Abberufung der Verwal­tung oder anderer eingesetzter Organe oder Verwaltungshandlungen, für die von Gesetzes wegen eine Mehrheit der ­Eigentümer zustimmen muss.

4 Wozu braucht es Traktanden?

Eine Traktandierung der Geschäfte ist nötig, damit sich die Eigentümer vorbereiten können. Über nicht traktandierte Angelegenheiten darf die Versammlung keinen Beschluss fassen. Tut sie es trotzdem, kann jeder Eigentümer, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, ihn innert Monatsfrist beim Gericht anfechten. Ausnahme: Wenn alle Eigentümer anwesend und mit dem Entscheid einverstanden sind, können auch Beschlüsse über nicht traktandierte Geschäfte gefasst werden.

5 Darf der Mieter einer Wohnung an der Ver­sammlung teilnehmen?

Nur wenn dies im Reglement vorgesehen ist. Dann muss der Stockwerkeigentümer den Mie­ter bevollmächtigen. Sonst bleibt das Stimmrecht bei ihm.

6 Wann ist die Ver­samm­lung beschluss­fähig?

Das Gesetz verlangt, dass mindestens die Hälfte aller Eigentümer anwesend oder vertreten sind, die zugleich über die Hälfte aller Stockwerkanteile verfügen. Mindestens zwei Eigentümer müssen anwesend oder vertreten sein. 

7 Was passiert, wenn zu wenig Leute teilnehmen?

Dann muss eine neue Versammlung einberufen werden. An dieser genügt es, wenn ein Drittel der Eigentümer – mindestens aber zwei – anwesend oder vertreten sind.

8 Dürfen an der Versammlung heimlich Tonbandaufnahmen gemacht werden?

Nein. Das ist verboten, es sei denn, alle Anwesenden sind damit einverstanden. 

9 Was kann ein Eigentümer tun, wenn er mit einem Ent­scheid nicht einver­standen ist?

Ein mangelhafter Beschluss kann innert Monatsfrist seit Kenntnis bei Gericht angefochten werden. Dazu berechtigt ist, wer dem Entschluss nicht zugestimmt hat. 

10 Wann ist ein ­Be­schluss nichtig?

Wenn er gegen Gesetzesnormen oder die Struktur des Stockwerkeigentums ver­stösst. Anfechtbare Beschlüsse werden ohne Anfechtung verbindlich, nichtige Beschlüsse sind hingegen von Anfang an ungültig. Die Unterscheidung zwischen nichtigen und bloss anfechtbaren Beschlüssen ist nicht immer einfach. Deshalb sollte man einen möglicherweise nichtigen Beschluss im Zweifelsfall anfechten.