1 Wozu dient die Probezeit?

Angestellte und Arbeitgeber sollen sich gegenseitig kennenlernen und das Arbeitsverhältnis gegebenenfalls schnell und einfach auflösen können, wenn es den Erwartungen nicht entspricht.

2 Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Laut Gesetz sind es sieben Kalendertage. Schriftlich können aber längere oder kürzere Fristen vereinbart werden.

3 Kann man auch am letzten Tag der Probezeit noch auf sieben Tage hinaus kündigen?

Ja. Wenn der Empfänger die Kündigung noch in der Probezeit erhält, kann innert der verkürzten Zeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist kann also auch erst nach der Probezeit ablaufen.

4 Haben auch Angestellte, die nur für eine bestimmte Zeit angestellt werden, zuerst eine Probezeit?

Nur falls das ausdrücklich vereinbart ­wurde.

5 Wie lange dauert die Probezeit?

Laut Gesetz einen Monat. Schriftlich kann vereinbart werden, dass sie maximal drei Monate beträgt.

6 Verlängert sich die Probezeit bei Erkrankung?

Ja. Wenn Angestellte während der Probezeit erkranken, verunfallen, ins Militär oder in den Zivildienst einrücken müssen und nichts anderes abgemacht wurde, ver­längert sich die Probezeit um die Dauer der Abwesenheit.

7 Was gilt bei Lehrlingen?

Lehrlinge haben immer eine Probezeit. Sie dauert – je nach Abmachung – zwischen einem und maximal drei Monaten und kann vor ihrem Ablauf ausnahmsweise bis auf sechs Monate verlängert werden. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt sieben Kalendertage.

8 Gilt nach einer Betriebsübernahme eine neue Probezeit?

Nein. Bei einer Betriebsübernahme ­wechselt nur der Arbeitgeber, der laufende Arbeitsvertrag gilt unverändert weiter. Auch ein neuer Arbeitsvertrag zwischen den gleichen Parteien kann in der Regel ­keine neue Probezeit auslösen. Das gilt auch etwa für Lehrlinge, die nach dem Lehrabschluss weiterbeschäftigt werden. Ausnahmen: Die Übernahme einer völlig anderen Aufgabe oder Funktion im Betrieb oder eine Rückkehr nach einem längeren Unterbruch.

9 Haben Angestellte in der Probezeit bei Krankheit Anspruch auf Lohn?

In den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses hat man bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Lohn zugut – ­ausser es wurde etwas anderes abgemacht oder das Arbeitsverhältnis ist auf mehr als drei Monate befristet.

10 Sind erkrankte, verunfallte oder schwangere Angestellte vor einer Kündigung in der Probezeit geschützt?

Nein. Eine Kündigung in der Probezeit kann höchstens missbräuchlich sein. Eine missbräuchliche Kündigung gibt dem Angestellten das Recht, eine Entschädigung zu verlangen. Sie verlängert das Arbeitsverhältnis nicht.