1. Wann kann ein Kunde einen Anspruch aus der Produktehaftpflicht geltend machen? 

Grundsätzlich dann, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Sachschaden entstanden ist oder wenn sich jemand wegen eines fehlerhaften Produkts verletzt hat.

  1. Wo greift die Produktehaftpflicht?

Bei beweglichen Sachen und der Stromversorgung.

  1. Wann gilt ein Produkt als fehlerhaft?

Fehlerhaft ist ein Produkt, wenn es den Sicherheits­anforderungen nicht genügt, die man als Konsument erwarten kann.

  1. Wieweit haften Hersteller für Schäden wegen mangelhafter Produkte?

In unbegrenzter Höhe. Aber die Konsumenten müssen bei Sachschäden einen Selbstbehalt von 900 Franken übernehmen.

  1. Müssen Hersteller auch haften, wenn der Mangel erst nach dem Kauf entsteht?

Nein. Der Mangel muss bereits im Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben. 

  1. An welche Stelle muss man sich wenden, um den Schaden ersetzt zu bekommen?

Man kann sich direkt an den Hersteller wenden. Falls das Unternehmen in der Schweiz keinen Sitz hat, sollte man die Forderung zuerst an den Verkäufer der Ware in der Schweiz richten. 

  1. Wie lange kann man gegen den Hersteller oder Verkäufer Ansprüche geltend machen?

Dies ist längstens drei Jahre möglich, gezählt ab dem Tag, an dem der Geschädigte Kenntnis des Schadens, des Fehlers und des Herstellers hat – spätestens aber zehn Jahre, nachdem das fehlerhafte Produkt in Verkehr gebracht wurde.

  1. Kann die Produktehaftpflicht vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden?

Nein, solche Bestimmun­gen in Verträgen wären ungültig. Der Hersteller kann aber seine Haftung ablehnen, wenn er beweist, dass das Produkt im Zeitpunkt der Inverkehrssetzung den Vorschriften sowie dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprach oder dass der Fehler in diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag.

  1. Gibt die Haftpflicht der Hersteller auch einen Anspruch auf Ersatz des fehler­haften Produktes?

Nein, sie regelt nur den Folgeschaden, den ein fehlerhaftes Produkt verursacht hat.

  1. Wer kommt für den Mangel am fehlerhaften Produkt auf?

Dafür ist der Verkäufer des fehlerhaften Produkts zuständig. Das Gesetz schreibt eine Garantiefrist von zwei Jahren vor. Diese Garantie kann aber vertraglich ausgeschlossen werden.