1. Was ist eine Bürgschaft?

Eine Absicherung für eine Forderung. Der Bürge ­erklärt, für die Forderung einzustehen, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

  1. Muss ein Bürgschaftsvertrag schriftlich abgefasst werden, damit er gültig ist?

Ja. Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich er­folgen. Wenn der Haftungsbetrag 2000 Franken übersteigt, muss die Bürgschaft noch von ­einem Notar beurkundet werden, damit sie gültig ist.

  1. Was muss der Bürgschaftsvertrag enthalten?

Nebst der Person des Gläubigers und der Bürgschaftserklärung ist die maximale Summe anzugeben, für die der Bürge haftet. Zudem muss die Schuld, die der Bürgschaft zugrunde liegt, genannt werden.  

  1. Gibt es verschiedene Formen der Bürgschaft?

Ja. Es gibt einfache Bürgschaften und Solidarbürgschaften. 

  1. Was gilt bei ein­fachen Bürgschaften? 

Bei der einfachen Bürgschaft kann der Gläubiger vom Bürgen das Geld erst verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Über den Schuldner muss der Konkurs eröffnet worden sein, eine Nachlassstundung ist bewilligt, ein definitiver Verlust­schein liegt vor ­– oder der Schuldner hat seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und kann in der Schweiz nicht mehr belangt werden. 

  1. Was gilt bei Solidarbürgschaften? 

Bei der Solidarbürgschaft muss der Bürge bereits ­bezahlen, wenn sich der Schuldner mit seiner Leistung im Verzug befindet,  erfolglos gemahnt worden ist oder seine Zahlungs­unfähigkeit offenkundig ist.

  1. Muss der Ehegatte einer Bürgschaft zustimmen?

Ja. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Partners. Die Bürgschafts­urkunde muss die Zustimmung des Ehepartners nicht enthalten, aus Beweisgründen empfiehlt sich dies aber. 

  1. Hat ein Bürge das Recht, auf den Schuld­ner zurückzugreifen, wenn er für ihn ­einstehen musste?

Ja. Eine vom Bürgen getilgte Forderung geht auf ihn über. Der Bürge kann somit Rückgriff auf den Schuldner nehmen.

  1. Was kann ein Bürge tun, wenn sich nach Abschluss des Bürgschaftsvertrags die finanziellen Verhältnisse des Schuldners erheblich verschlechtern?

Sofern für den Bürgen das Risiko seit Eingehung der Bürgschaft erheblich gestiegen ist, kann er vom Schuldner die Sicherstellung der Schuld verlangen. Ist die Hauptschuld bereits fällig, kann er vom Schuldner sogar verlangen, dass dieser ihn von der Bürgschaft ­befreit.

  1. Wann läuft die Bürgschaft ab?

Wenn die Schuld zwischen Schuldner und Gläubiger erlischt.