1 Muss jeder Wohnungsmieter ein Depot hinterlegen?
Nein. Nur, wenn das Mietzinsdepot vertraglich vereinbart wurde, kann der Vermieter darauf bestehen. Das Mietzinsdepot oder auch die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter – für den Fall, dass der Mietzins nicht bezahlt oder die Wohnung beschädigt wird.


2 Darf die Kaution nur vor Mietbeginn verlangt werden?
Nein. Verlangt der Vermieter erst im Laufe des Mietverhältnisses ein Depot, muss er dies aber auf einem amtlich genehmigten Formular unter Einhaltung der Kündigungsfristen und -termine mitteilen.


3 Wie hoch darf das Depot sein?
Für Mietwohnungen darf das Depot höchstens drei Monatsmietzinse betragen. Bei Geschäftsräumen ist keine obere Grenze festgelegt.


4 Was passiert, wenn trotz klarer Abmachung im Vertrag keine Kaution einbezahlt wird?
Der Vermieter kann die Summe via Betreibungsamt und Gericht einfordern. Auch hat er die Möglichkeit, den Vertrag ordentlich zu kündigen.


5 Wie muss das Mietzinsdepot angelegt werden?
Der Vermieter muss das Geld zinstragend auf einem Sparkonto hinterlegen, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Mieter ist über die Art der Hinterlegung zu informieren.


6 Wer muss die Kontogebühren für das Depot übernehmen?
Der Mieter, sofern sie weniger als 50 Franken pro Jahr betragen. Das Bundesgericht erachtet es als nicht zulässig, Kontogebühren über 50 Franken auf den Mieter zu überwälzen.


7 Wer hat Anspruch auf die Zinsen dieses Sparkontos?
Der Mieter. Wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, gehören die anfallenden Zinsen nicht zum Mietzinsdepot. Daher kann der Mieter die Zinsen jederzeit vom Konto abheben.


8 Darf ein Mieter vor seinem Auszug keinen Mietzins mehr bezahlen, sofern der Betrag durch das Depot abgesichert ist?
Nein. Während der Dauer des Mietverhältnisses darf keine der Vertragsparteien auf die Kaution zurückgreifen. Entsprechend dürfen damit auch keine Forderungen verrechnet werden.


9 Wann ist das Mietzinsdepot herauszugeben?
Sofort nach dem Auszug des Mieters, sofern er nicht für Schäden einstehen muss.


10 Was ist zu tun, wenn das Geld nach dem Auszug ausbleibt?
Hat ein ausziehender Mieter Schäden verursacht, für die er einzustehen hat, sollte dem Vermieter eine Frist von rund drei Monaten eingeräumt werden, um die Rechnung der Handwerker abzuwarten. Bestreitet der Mieter dann den in Rechnung gestellten Betrag, muss er den Vermieter zur Herausgabe der Kaution auffordern und allenfalls die Schlichtungsbehörde einschalten. Spätestens ein Jahr nach Ende des Mietverhältnisses kann der Mieter bei der Bank die Herausgabe der Kaution auch gegen den Willen des Vermieters verlangen, sofern dieser bis dahin weder eine Betreibung noch eine gerichtliche Klage eingeleitet hat.