1 Muss man sich vor Gericht von einem An­walt vertreten lassen? 

Nein. Grundsätzlich kann man Prozesse selbst führen oder sich von irgendjemandem vertreten lassen. Wer kein Patent als Rechtsanwalt, Advokat oder Fürsprecher erworben hat, darf Parteien aber nicht berufsmässig vertreten, also nicht regelmässig gegen Geld. 

2 Worin liegt der Vor­teil, wenn man sich einen Anwalt nimmt?

Anwälte sind rechtskundig. Sie haben ein Rechtsstu­dium abgeschlossen, anschliessend an Gerichten und Anwaltskanzleien gearbeitet und schliesslich eine Prüfung abgelegt. Erst dann erhalten Sie das Anwaltspatent, das sie zur Vertretung von Klienten vor Gericht befugt. Sie müssen unabhängig sein und unterstehen dem Anwaltsgeheimnis.

3 Was ist das Anwalts­geheimnis?

Anwälte müssen alle Informationen, die sie im Rahmen eines Mandats erhalten, geheim halten. Verstossen sie gegen die Schweigepflicht, machen sie sich strafbar. Keine Behörde darf Anwälte zwingen, solche Informationen preiszugeben. 

4 Was ist der Unter­schied zwischen einem Anwalt, einem Advokaten oder einem Fürsprecher?

Es gibt an sich keinen Unterschied. Die verschiedenen Bezeichnungen für Rechtsvertreter existieren deshalb, weil die Patente von den Kantonen vergeben werden. Fürsprecher ist ein im Raum Bern geläufiger Begriff, Advokat in der Nordwestschweiz und Rechtsanwalt werden die berufsmässigen Rechtsvertreter in den meisten Kantonen genannt. 

5 Wie findet man einen geeigneten Anwalt?

Am besten fragt man im Bekanntenkreis herum, wer mit einem Anwalt gute Erfahrungen gemacht hat.  Anwaltsmandate sind Vertrauenssache. Falls man niemanden kennt, kann man unter Anwaltsverband.ch einen Anwalt nach Ort und Arbeitsgebiet finden. 

6 Wie viel kostet ein Rechtsanwalt? 

Anwälte arbeiten für ein Honorar. Sie stellen in der Regel ihren Zeitaufwand plus Spesen und 8 Prozent Mehrwertsteuern in Rechnung. Die Höhe des Honorars kann frei vereinbart werden. In der Regel beträgt der Stundenansatz eines Anwalts von 200 bis 450 Franken. 

7 Darf der Anwalt mit seinem Mandanten ein reines Erfolgs­honorar vereinbaren?

Nein, in der Schweiz nicht. Rechtsanwälte dürfen ihr Honorar nicht ausschliesslich vom Prozessausgang abhängig machen. Es ist aber zulässig, eine zusätzliche Erfolgsprämie zu vereinbaren. 

8 Was ist ein unent­gelt­licher Rechtsbei­stand?

Damit auch Leute ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können, die kein Geld zum Prozessieren haben, besteht in der Schweiz grundsätzlich ein Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt. Der Prozess darf aber nicht aussichtslos und nicht einfach sein. Der Beizug eines Anwalts muss aus Sicht des Gerichts notwendig sein. 

9 Gibt es eine kosten­lose Rechtsauskunft durch Anwälte?

Ja, einige kantonale Anwaltsverbände bieten kostenlose oder kosten­günsti­ge Rechtsauskünfte an.

10 Kann ein Anwalts­vertrag jederzeit gekündigt werden?

Ja, und zwar ohne jede Begründung. Für das Verhältnis zum Anwalt gilt das Gleiche wie gegenüber etwa dem Arzt. Es handelt sich rechtlich um einen jederzeit widerruflichen Auftrag – für beide Seiten. Die Kündigung des Anwaltes darf aber nicht zur Unzeit erfolgen. Das ist etwa dann der Fall, wenn er das Mandat unmittelbar vor Ablauf einer Frist oder vor einem Gerichtstermin auflöst. Eine solche Kündigung ist zwar wirksam, der Anwalt wird dem Mandanten gegenüber aber schadenersatzpflichtig.