Beratung
Kurzarbeit: Müssen die vollen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden?
| “Unser Betrieb hat Kurzarbeit eingeführt. Mein Arbeitspensum sank deshalb von 100 auf 50 Prozent. Inklusive Kurzarbeitsentschädigung erhalte ich 90 Prozent meines früheren Lohns. Die Abzüge für die Sozialversicherungen wurden nicht reduziert. Ist das korrekt?”
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