Ja. Steht im Mietvertrag nichts über den Zeitpunkt der Übergabe, müssen Mieter eine Wohnung am letzten Tag des Miet­verhältnisses abgeben. Fällt dieser auf ­einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ­verschiebt sich die Übergabe auf den nächsten Werktag. Sie müssen Ihre Wohnung also nicht schon am 30. September zurückgeben.