Nein. Ein Vorbezug von Pensionskassen­guthaben für den Kauf oder Bau von Wohneigentum ist nur möglich, wenn das Haus oder die Eigentumswohnung der versicherten Person und deren Familie als Wohnsitz dient. Der Kauf einer Wohnung zur Weitervermietung ist nicht ­erlaubt. Ein Vorbezug wäre in Ihrem Fall erst in zwei Jahren möglich, wenn Sie tatsächlich in die Wohnung einziehen.