Nein. Vermögenswerte, die Ihnen zum Zeitpunkt der Heirat gehörten, sind Ihr Eigengut. Die Aktien gehören ­Ihnen also auch nach der Scheidung – und Sie profitieren ­allein vom Wertzuwachs. Nur allfällige während der Ehe erhaltene Dividenden zählen zur gemeinsamen ­Errungenschaft und müssen bei der Scheidung geteilt werden.