Mit einem Strafantrag fordern Sie die Bestrafung des Unfallverursachers wegen Körperverletzung. Mit dem Antrag werden Sie automatisch auch zum Privatkläger. Das heisst: Sie sind in diesem Strafverfahren Partei. Sie können Schadenersatz für Ihre ungedeckten Arzt- und Spitalkosten sowie eine Genugtuung verlangen. Sie müssen Ihre Ansprüche möglichst genau beziffern und begründen. Dann ist die Chance grös­ser, dass Ihre Forderungen vom Strafgericht beurteilt werden. So sparen Sie den Gang zum Zivilgericht.