Nein. Als Alleinerbin können Sie die Wohnung sofort kündigen, und zwar mit ­einer Frist von drei Monaten auf den nächsten vertraglichen oder orts­üblichen Termin. Eine Erbbescheinigung dient nur als Beweis für Ihre Erben­eigenschaft. Die Urkunde kann dem Ver­mieter auch nachträglich noch ­vorgelegt werden, wenn er darauf ­besteht. Gut zu wissen: Sie können auch ausser­terminlich kündigen, wenn Sie dem Ver­mieter einen zumutbaren Ersatzmieter ­vorschlagen können.