Ja. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Sohn zu Hause wohnt oder nicht. Sie erhalten so lange Ausbildungszulagen, bis Ihr Sohn das Studium abgeschlossen hat – längstens jedoch bis zu seinem 25. Geburtstag. Aus­nahme: Arbeitet Ihr Sohn während des ­Studiums und verdient er dabei mehr als 28 680 Franken pro Jahr, verlieren Sie den Anspruch auf Familienzulagen.