Ja. Sie können zwar durchaus auf die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses verzichten. Das sollten Sie aber nur dann tun, wenn Sie schon eine neue Stelle haben oder nicht auf Arbeitslosengeld angewiesen sind. Denn wenn Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden, wird Sie dieses auffordern, dem Arbeit­geber Ihre Dienste während der Dauer des verlängerten Arbeitsverhältnisses unverzüglich anzubieten. Wer diese Anweisung ohne entschuldbaren Grund nicht befolgt, wird mit Einstelltagen sank­tioniert. Wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit drohen bis zu 60 Einstelltage.