Nein. Gemäss Gesetz werden Pensions­kassenrenten zwar «in der Regel» monatlich bezahlt. Die Pensionskassen können aber ­von diesem Grundsatz abweichen und in ­ihrem Vorsorgereglement andere Zah­lungs­modalitäten vorsehen – zum Beispiel die vierteljährliche Rentenzahlung im Voraus.