Nein. Wer bei der Heirat den Namen des Ehegatten angenommen hat, behält diesen Namen nach der Scheidung. Er kann zwar jederzeit gegenüber dem Zivilstandsamt erklären, dass er wieder seinen Ledignamen tragen will. Eine Rückkehr zum Ledignamen ist aber freiwillig. Ihr Ex-Mann kann Sie nicht dazu verpflichten.