Nein. Nur wer selbstverschuldet arbeitslos wird, erhält bis zu 60 Tage kein ­Arbeitslosengeld. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand dem Betrieb durch sein Verhalten berechtigten Anlass zur ­Kündigung gab. Verliert ein Ange­-stellter ­seine Stelle nur deshalb, weil er die ­ Erwartungen des Arbeitgebers an die Qualität der Arbeit nicht erfüllen konnte, gilt er bei der Arbeitslosenversicherung nicht als «selbstverschuldet arbeitslos».