Nein. Für die Schulden haftet nur Ihre ­Mutter selbst. Ist sie auf Sozialhilfe ange­wiesen, könnten Sie aber im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht zur Kasse gebeten werden. Denn Verwandte in auf- und absteigender Linie müssen sich gegenseitig unterstützen. Um unterstützungspflichtig zu werden, müssten Sie aber in sehr guten finanziellen Verhältnissen leben. Und auch dann ­könnten Sie sich möglicherweise erfolgreich wehren. Denn wenn es an jeglichen persönlichen Beziehungen fehlt, kann das Gericht im Streitfall die Unterstützungspflicht auf­heben oder zumindest ermäs­sigen.