Nein. Stellenbewerber müssen nur über Umstände informieren, die dazu führen könnten, dass sie die in Aussicht stehende Arbeit nicht oder nur beschränkt leisten können. Dazu gehören fehlende Ausbildung und Berufspraxis sowie chronische Krankheiten, welche das Erbringen der Arbeitsleistung gefährden. Das ist bei Ihnen offenbar nicht der Fall, Ihre Erkrankung ­beeinträchtigt Ihre Arbeitsfähigkeit nicht. Sie müssen den Arbeitgeber daher nicht informieren, auch nicht bei allfälligen Fragen betreffend Gesundheit.