Ja. Auch bei Occasionen gilt: Wurde die ­gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen und tritt innerhalb von zwei Jahren nach der Ablieferung ein Mangel auf, kann der Käufer eine Reduk­tion des Kaufpreises verlangen. Bei einem schweren Mangel kann er das Velo zurückgeben und den von ihm bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Ein Riss an der Gabel stellt einen schweren Mangel dar.