Nein. Es wäre Sache Ihres Bruders, das ­Testament beim Gericht anzufechten. Dann müsste er beweisen, dass sein Vorwurf ­zutrifft. Er muss aber aufpassen: Wenn er Sie beschuldigt, ein Testament gefälscht zu haben, wirft er Ihnen eine strafbare Handlung vor. Trifft der Vorwurf nicht zu, kann er sich wegen falscher Anschuldigung strafbar machen.