Nein. Als Zeuge müssen Sie nur aussagen, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eine Vorladung erhalten. Wenn Sie dieser Vorladung nicht folgen, ­riskieren Sie eine Busse und eine Vorführung durch die Polizei. Anwälten hingegen müssen Sie keine Auskünfte erteilen, wenn Sie nicht wollen. Sie müssen der ­Verteidigerin des Beschuldigten gegenüber Ihre Absage auch nicht begründen.