Ja. Denn Sie haben beim Reisebüro sowohl Flüge als auch Hotelunterkunft und somit eine Pauschalreise gebucht. Gemäss dem Pauschalreisegesetz haftet ein Reisebüro auch dann für die Vertragserfüllung, wenn an­dere Firmen die Leistungen erbringen müssen. Das Reisebüro muss Ihnen also den Schaden ­ersetzen, der Ihnen durch die Ver­spä­tung Ihres Gepäcks entstanden ist. Es kann das Geld anschliessend von der Fluggesellschaft zurückfordern.