Ja. Ihr Vermieter muss die Erhöhung klar begründen. Gibt er Ihnen keinen Einblick in seine Kalkulation, haben Sie ab Erhalt der Mitteilung 30 Tage Zeit, um die Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Der Vermieter muss dann an der Verhandlung seine genaue Berechnung offenlegen und der Schlichtungsbehörde alle nötigen Unterlagen vorlegen. Die Kosten umfassender Renovationen gelten in der Regel zu 50 bis 70 Prozent als wert­vermehrend.