Nein. Vermieter können den Mietzins nur auf den nächsten Termin erhöhen, an dem der Mieter kündigen könnte. Die Mitteilung muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen. Mieter ­müssen eine Mietzinserhöhung mit einer Vertragskündigung abwenden können.

Die Ankündigung der Mietzinserhöhung ist ­somit erst ab Oktober 2025 gültig. Teilen Sie das Ihrem Vermieter mit. Erklärt er sich ­damit nicht schriftlich einverstanden, sollten Sie die Mieterhöhung sicherheits­halber bei der Schlichtungsstelle für Miet­sachen anfechten. Dafür haben Sie ab­ ­Empfang der Nachricht des Vermieters 30 Tage Zeit.