Ja. Sie müssen aber einen für den ­Vermieter zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieter finden, der den Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen übernimmt. Der Ersatzmieter muss also bereit sein, in den befristeten Mietvertrag einzusteigen. Werden Sie nicht fündig, müssen Sie den Mietzins im schlechtesten Fall noch bis zum Vertragsablauf weiterzahlen.