Ja. Denn Sie hätten den Zügelleuten nur die Stunden bezahlen müssen, die sie ­effektiv gearbeitet hatten. Die Zügelfirma müsste nur dann nichts zurückzahlen, wenn Sie freiwillig zu viel bezahlt hätten. Sie zahlten aber nicht freiwillig zu viel, ­sondern weil die Zügelleute mit der Wegnahme der ­Möbel gedroht hatten. Tipp: Vereinbaren Sie beim nächsten Mal einen Fixpreis oder ein Kostendach, um unlieb­same Überraschungen zu vermeiden.