Ja. Spuren normaler Abnützung müssen Sie als Mieter akzeptieren. Ist der Teppich aber in einem sehr schlechten Zustand, muss ihn der Vermieter ersetzen. Schreiben Sie ihm und machen Sie ihn auf das ­Problem aufmerksam. Weigert er sich, den ­Teppich zu ersetzen, können Sie das bei der  Schlichtungsbehörde für Mietsachen beantragen. Die zuständige Schlichtungs­behörde finden Sie unter Angabe Ihres Wohnorts auf www.mietrecht.ch.