Nein. Laut Gesetz beträgt die Dauer der ­Garantie zwar zwei Jahre – auch beim Kauf von Gebrauchtwaren. Aber den Anspruch auf eine Garantie kann man im Kaufvertrag ausschliessen. Das war bei Ihnen der Fall. Sie können den Verkäufer nicht für den ­Motorschaden belangen. Ausnahme: ­Kannte der Verkäufer das Problem und verschwieg er es Ihnen, ist der Garantieausschluss im Vertrag nicht gültig.