Nein. Ohne Testament gehen Konkubi­natspartner leer aus. Stirbt ein Lediger ohne Nachkommen, erben laut Gesetz die Eltern. Wenn diese nicht mehr leben, erben die Geschwister und dann die Nichten und Neffen. Fehlen solche Angehörigen, fällt die Erbschaft an Grosseltern, Tanten und Onkel, dann an Cousinen und Cousins, darauf an deren Nachkommen. Sind auch hier keine Erben vorhanden, fällt die Erbschaft an den Staat. Wenn Sie Ihre Partnerin als Erbin einsetzen wollen, müssen Sie ein Testament aufsetzen. Dieses muss von Anfang bis Ende von Hand verfasst, datiert und unter­schrieben werden. Tipp: Stellen Sie meh­rere ­Exemplare des Testaments aus und über­geben Sie eines davon Ihrer Partnerin.