Nein. Bei einer mehrfachen Versicherung sieht das Gesetz kein Kündigungsrecht vor. Kommt Ihnen keine der beiden Versicherungen entgegen, sind Sie grundsätzlich an die Verträge gebunden – inklusive Kündigungsfristen und -termine. Tipp: Prüfen Sie, welche der beiden Versicherungen Sie zuerst kündigen können. Überlegen Sie sich, wie hoch Sie sich gegen Haftpflichtansprüche versichern wollen. Versichern Sie diese Summe bei einer einzigen Versicherung, das ist günstiger.