Nein. Bei einer Betriebsübernahme geht der bestehende Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber über. Eine einseitige Änderung der Kündigungsfrist per Reglement des Arbeitgebers ist unwirksam, Sie hätten damit einverstanden sein müssen. Da Ihre Zustimmung zur Änderung fehlt, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.