Nein. Ihre Eltern haben laut Gesetz einen Anspruch auf einen Pflichtteil, da Sie keine Nachkommen haben. Der Pflichtteil von ­Vater und Mutter beträgt je ein Viertel Ihres Nachlasses. Die Eltern können aber auf ­diesen Pflichtteil verzichten. Rechtsgültig ist ein solcher Verzicht allerdings nur, wenn dies in einem notariell beurkundeten ­Erbvertrag festgehalten ist. Ein einfaches Schreiben der Eltern genügt nicht. Ihre im Testament als Alleinerbin eingesetzte Lebenspartnerin hat so keine Sicherheit, dass sie die ganze Erbschaft erhält. Aber das Schreiben der Eltern ist immerhin ein klarer Hinweis darauf, dass diese auf den ihnen laut Gesetz zustehenden Erbteil ­verzichten werden.