Ja. Als Eigentümer können Sie selbst ­entscheiden, wem Sie Ihre Wohnung vermieten wollen. Sie müssen den jetzigen Mieter aber zum gewünschten Termin aus dem Mietvertrag entlassen, wenn der vorgeschlagene Nachmieter zumutbar und ­zahlungsfähig wäre und den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen würde. Das gilt auch, wenn Ihr Wunsch­mieter erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Wohnung einzieht.