Ja.  Vermieter müssen die Untervermietung einer Wohnung auf unbestimmte Zeit nicht akzeptieren. Der Vermieter müsste seine Zustimmung nur geben, wenn Sie beabsichtigen würden, in naher Zukunft in die Wohnung zurück­zukehren. Etwa wenn Sie beruflich bedingt für eine bestimmte Zeit wegziehen müssten. Die vage Möglichkeit, die Wohnung vielleicht irgendwann einmal wieder selber zu nutzen, berechtigt den Mieter aber gegen den Willen des Vermieters nicht zur Untervermietung.