Ja. Für separat gemietete Parkplätze sieht das Gesetz – anders als bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen – keinen Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen vor. Ihr Vermieter kann den Mietzins für den Parkplatz zwar nicht einseitig erhöhen, Sie können einen Aufschlag also ablehnen. Vielleicht wird er Ihnen dann aber den Parkplatz kündigen. Parkplätze können mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer gekündigt werden, sofern im Vertrag keine längere Kündigungsfrist und keine ­anderen ­Kündigungstermine vereinbart wurden.