Nein. Auch Sie als Begleitperson Ihrer Tochter müssen fahrfähig sein. Denn als Begleitperson einer Fahrschülerin sind Sie nicht ein gewöhnlicher Mitfahrer, sondern an der Führung des Motorfahrzeugs beteiligt. Sie müssen dafür sorgen können, dass die Lernfahrt gefahrlos verläuft und Ihre Tochter die Verkehrsvorschriften einhält.