Ja. Wer arbeitslos wird, kann grundsätz­lich innert zwei Jahren Taggelder beziehen. Wenn sich jemand in dieser Zeit bei der ­Arbeitslosenkasse abmeldet und selbständig macht, wird die zweijährige Frist um zwei Jahre verlängert. Das bedeutet für Sie ­konkret: Sie können sich nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit erneut bei der Arbeitsvermittlung ­anmelden und maximal Ihre restlichen ­Taggelder beziehen.