Ja. Ihre Bank darf eine solche Entschädigung verlangen, wenn Sie die Kassenobli­gationen frühzeitig zurückgeben wollen. Die 8,3 Prozent sind als Offerte zu verstehen. Diese können Sie annehmen – oder Sie behalten die ­Oblis. Für Kassenobligationen zahlt die Bank einen bestimmten Zins. Meist ist er höher als jener auf einem Sparkonto. Im Gegenzug verpflichten sich die Kunden für fixe Laufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren.