Ja. Der Anteilschein hat einen bestimmten Wert und ist Teil Ihres Vermögens – genau wie etwa eine Aktie. Im Wertschriftenverzeichnis Ihrer Steuererklärung müssen Sie ­sowohl den Anteilschein wie allfällige ­Erträge aufführen. Der Anteilschein wird dann bei der Versteuerung des Vermögens und der Ertrag beim steuerbaren Einkommen berücksichtigt.