Nein. Bei verspäteter Zahlung sind neben dem Hauptbetrag nur die Verzugszinsen ­sowie – falls vertraglich vereinbart – Mahn­gebühren geschuldet. Auf weitere Zahlungs­aufforderungen, Mahnungen und Drohungen müssen Sie nicht reagieren. Im Falle einer ­Betreibung können Sie kostenlos Rechtsvorschlag erheben.