Ja. Einkäufe können Sie jedes Jahr bis zur Auszahlung tätigen. Ausnahme: Wenn Sie bei der Pensionierung das Kapital beziehen wollen, dürfen Sie in den drei Jahren vorher nichts mehr einzahlen, sonst können sie ­diesen Betrag in der Steuererklärung nicht vom Einkommen abziehen. Zudem ist die Höhe der möglichen Einkäufe durch die Höhe der Einkaufslücke begrenzt. Sie finden die maximal mögliche Einkaufssumme jährlich auf Ihrem Ausweis der Pensionskasse.