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saldo 06/2024
02.04.2024
Ja. Wer eine IV-Rente bezieht, darf in die Säule 3a einzahlen, wenn zusätzlich zur IV-Rente ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wird. Sie erfüllen diese Voraussetzung. Nur wer einen Jahreslohn von weniger als 2300 Franken hat, ist nicht AHV-pflichtig.
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