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Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist laut Gesetz unter anderem dann missbräuchlich, «wenn der Arbeitnehmer gewählter Arbeitnehmervertreter in einer betrieblichen Einrichtung ist». Gestützt darauf wehrte sich ein Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse gegen seine Entlassung. Vergeblich: Der Arbeitgeber konnte nachweisen, dass die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen notwendig war. Deshalb war sie nicht missbräuchlich.
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