Das Bundesamt für Veterinärwesen hat die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe bis mindestens 15. März ver­längert. So will es verhindern, dass Wildvögel das Virus auf Haus- und Nutztiere übertragen. Anfang Februar starben fünf Schwarzschwäne in einer Hobbyhaltung in Trüllikon ZH an der Vogelgrippe. Geflügelhalter dürfen ihre Tiere nur nach draussen lassen, wenn sie vor Wildvögeln ­geschützt sind. Freilandhühner haben deshalb weiterhin nur Zugang zu gedeckten Wintergärten. Für Eier aus Boden­haltung schreiben Schweizer Eierproduzenten denselben Standard vor. Freilandeier bieten zurzeit also ­keinen Mehrwert gegenüber den günstigeren ­Schweizer Eiern aus Bod­en­hal­tung (saldo 1/2023): Die ­Läden ­dürfen die Eier ohne Hinweis weiterhin als Freilandeier verkaufen.