Geflügelhalter dürfen ihre Tiere bis mindestens Mitte Februar nur dann nach draussen lassen, wenn die Hühner vor Wildvögeln geschützt sind. Dies aufgrund einer Anweisung des Bundesamts für Veterinär­wesen, um die Verbreitung der ­Vogelgrippe zu verhindern.

Das ­bedeutet: Zurzeit haben Freilandhühner keinen Zugang zur Weide oder einem anderen ungedeckten Aussenbereich. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die Freilandhaltung nicht mehr. Trotzdem ­werden die Eier weiter als «Freilandeier» verkauft. Die Ver­ordnung zur Geflügelkennzeichnung lässt das zu, weil der Auslöser eine ­amt­liche Anordnung ist. Frei­land­eier kosten im Durchschnitt 58 Rappen, Schweizer Eier aus Bodenhaltung 42 Rappen.

Freilandhühner müssen zwar weiter Zugang zu einem gedeckten Wintergarten mit frischer Luft und Tageslicht haben. Aber: Das schreiben die Schweizer Eierpro­duzenten auch bei Bodenhaltung vor. ­Deshalb bieten Freilandeier zurzeit keinen Mehrwert gegenüber Schweizer Bodenhaltungseiern. Den Aufschlag können sich Konsumenten sparen. Auch Bio-Hühner dürfen zurzeit nicht nach draussen. Die Bio-Richtlinien sind aber ­anderweitig strenger. Erlaubt sind etwas weniger ­Tiere im Stall und nur Bio-Futter. Ein Bio-Ei kostet im Durchschnitt 82 Rappen.