Ein Autofahrer geriet 2011 in Oberägeri ZG in einer Linkskurve ins Schleudern und kollidierte mit einem entgegenkommenden Wagen. Ursache war Glatteis. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug büsste den Lenker wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs mit 350 Franken. Das Strassenverkehrsamt entzog ihm zudem für einen Monat den Führerausweis. Der Mann wehrte sich gegen den Ausweisentzug mit dem Argument, unglückliche Umstände hätten zum Unfall geführt. Die ­Bundesrichter sahen das anders: Der Lenker habe eine konkrete Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen. Das sei nicht allein auf unglückliche Umstände zurückzu­führen, denn drei vor ihm fahrende Fahrzeuge ­hätten die Stelle ohne zu schleudern passiert.

Bundesgericht, Urteil 1C_266/2014 vom 17. Februar 2015