Inhalt
Kündigt ein Arbeitnehmer seine Stelle und findet danach keinen Job, droht ihm eine Kürzung der Arbeitslosengelder wegen Selbstverschuldens. Keine Kürzung darf erfolgen, wenn eine Weiterarbeit aus Gesundheitsgründen nicht zumutbar gewesen war. So argumentierte ein Hilfsmonteur, dem die Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland 20 Taggelder gestrichen hatte. Damit hatte er beim Kantonsgericht Baselland Erfolg: Er konnte mit einem Arztzeugnis belegen, dass die Weiterarbeit nicht zumutbar war. Der Arzt hatte ihn deswegen krankgeschrieben. Gestützt auf diese Angaben und die Kündigungsgründe «gesundheitliche Gründe und Mobbing» befand auch das Bundesgericht, dass die Taggelder zu Unrecht gekürzt worden waren.
Bundesgericht, Urteil 8C_943/2012 vom 13. März 2013
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden