Nein. Das Gesetz erlaubt es, ohne Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin aus einem Mietvertrag auszusteigen. Die in Ihrem Vertrag enthaltene Klausel ist somit ungültig. Ihr Vermieter muss Sie ohne Weiteres vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen, wenn Sie ihm einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen, der bereit ist, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen.