Der Vermieter ist mit seinem Anwalt vor dem Bezirksgericht erschienen. Auch die 82 Jahre alte Mieterin wird von ihrer Anwältin begleitet. Vor dem Einzelrichter kommt die Anwältin gleich zur Sache: «Ich beantrage die ­Aufhebung der Kündigung ­wegen Missbräuchlichkeit.» Falls das Gericht dies nicht so sehe, sei das Mietverhältnis vier Jahre zu erstrecken.

Die Anwältin räumt ein, dass es die Mieterin versäumt habe, die Kü...